Covid-19 Maßnahmen
Die Maskenpflicht wird grundsätzlich auf alle Innenräume ausgedehnt.
FFP2 gilt für die Laufkundschaft (für Beratungen), für Mitarbeiter sind als FFP2-Ersatz
Plexiglaswände gestattet und Fahrschüler sind von FFP2 ausgenommen.
Tests sind nicht vorgesehen in den Fahrschulen (keine 3G Regel in Fahrschulen)
Fahrschulräumlichkeiten
• Empfangsbereich: FFP2 gilt für Kunden wie Laufkundschaft. (§ 3 Abs 2)
• Lehrsaal: FFP2 gilt nicht für Fahrschüler. Die FFP2-Maskenpflicht gilt nicht, weil
es sich bei dieser Form der Zusammenkunft um eine geschlossene Gruppe
handelt. (§ 7 Abs 5 Z 1 iVm §§ 3 und 3a)
• Die FFP2 Maske gilt ebenfalls nicht verpflichtend im Fahrschulauto weder für
den Fahrschüler noch für den Fahrlehrer