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  • Montag, Dienstag & Donnerstag 09:00-12:15 & 12:45-18:00 Uhr
    Mittwoch: 09:00 - 13:00 & Freitag 09:00-12:15 & 12:45-16:00 Uhr

Unsere nächsten Kurse:

Unsere nächsten Kurse:

Der INTENSIVKURS in den HERBSTFERIEN finden am 27.10.2025 bis 10.11.2025 statt.

 

Der F Kurs findet am 03.11.2025 um 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt.

Der BE Kurs findet am 24.11.2025 um 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt.

Der A Kurs findet am 06.11.2025 um 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr und am 07.11.2025 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.

 

Alle Kursdaten findest du auf unserem Modulplan unter „Downloads“.

 

Für weiter Infos melde dich gerne persönlich oder telefonisch bei uns im Büro!

 

Wir freuen uns auf deine Anmeldung!

AM-Kurs Oktober und Dezember

Der AM Kurs im Oktober findet am23.10.2025 um 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr und am 24.10.2025 um 13:00 Uhr bis 14:40 Uhr statt.

Der AM Kurs im Dezember findet am 29.12..2025 um 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr und am 30.12.2025 um 13:00 Uhr bis 14:40 Uhr statt.

 

Alle Kursdaten findest du auf unserem Modulplan unter „Downloads“.

 

Für weiter Infos melde dich gerne persönlich oder telefonisch bei uns im Büro!

 

Wir freuen uns auf euere Anmeldungen

 

Traktor Kurs im August

Der F-Kurs findet am 11. August 2025 um 13:00 Uhr statt!

 

Für eine Anmeldung bitten wir dich, uns persönlich in der Fahrschule zu besuchen.

 

Weitere Infos erhältst du gerne per Mail, telefonisch oder persönlich bei uns im Büro.

Wir freuen uns auf euch! 🙂

Probeführerschein!

Lieber Führerscheinwerber!

Die Statistik besagt, dass die meisten Unfälle von Lenkern zwischen dem 17 und 24 Lebensjahres verursacht werden.

Deshalb wurde in Österreich der Probeführerschein für die Klassen A, B, C1, C und D eingeführt um Personen, die vorher keine in- oder ausländische Lenkberechtigung eine dieser Klassen besessen haben, besonders zu schützen.

Begeht der Besitzer der Lenkberechtigung innerhalb der Probezeit einen schweren Verstoß, welche unten angeführt sind, ist von der Behörde unverzüglich eine Nachschulung anzuordnen.

Berufungen gegen die Anordnung der Nachschulung haben keine aufschiebende Wirkung.

Mit einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr oder es beginnt eine neue Probezeit von einem Jahr, wenn die Probezeit in der Zeit zwischen der Deliktsetzung und der Anordnung der Nachschulung abgelaufen ist.

Die Verlängerung oder der Neubeginn der Probezeit ist von der Wohnsitzbehörde dem zentralen Führerscheinregister zu melden und in den Führerschein einzutragen. Der Besitzer des Probeführerscheines hat diesen der Wohnsitzbehörde zwecks Eintragung vorzulegen.

Begeht der Besitzer der Lenkberechtigung innerhalb der dritten Verlängerung der Probezeit einen neuerlichen Verstoß, so hat die Behörde unverzüglich das Entziehungsverfahren einzuleiten.

Als schwerer Verstoß gelten Übertretungen folgender Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl. Nr. 159:

  • Fahrerflucht
  • Fahren gegen die zulässige Fahrtrichtung
  • Überholen unter gefährlichen Umständen
  • Nichtbefolgen von kundgemachten Überholverboten
  • Vorrangverletzung
  • Überfahren von „HALT“ Zeichen bei geregelten Kreuzungen
  • Fahren auf der falschen Richtungsfahrbahn auf Autobahnen
  • Mit technischen Hilfsmitteln festgestellte Überschreitungen einer ziffernmäßig festgesetzten erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ausmaß von mehr als 20 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 40 km/h auf Freilandstraßen
  • Überschreitung der Alkoholwertgrenzen im Blut von 0,1 Promille

Die Kosten einer Nachschulung sind vom Nachzuschulendem zu tragen. Kommt der Nachzuschulende der Aufforderung zur Nachschulung innerhalb von 4 Monaten nicht nach, kann dies nach mehrmaliger Aufforderung zum Entzug der Lenkberechtigung führen.